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   BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96   

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https://dejure.org/1998,10169
BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96 (https://dejure.org/1998,10169)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1998 - 1 D 52.96 (https://dejure.org/1998,10169)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1998 - 1 D 52.96 (https://dejure.org/1998,10169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Ruhestandsbeamten in Gestalt einer Veruntreuung von Geldern der Dienstkasse - Zueignung von Sachen aus Postsendungen - Betrug zum Nachteil der Berufshaftpflichtversicherung als innerdienstliches Vergehen - Strafgerichtliche Verurteilung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.05.1990 - 1 D 46.89

    Postbeamter - Hehlerei - Innerdienstliches Dienstvergehen - Beförderungsgut

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Die disziplinarrechtliche Einstufung als innerdienstliches Dienstvergehen gilt nicht nur für die Pflichtverletzungen in den Anschuldigungspunkten 1 und 2 (vgl. zur Qualifizierung der Hehlerei an Beförderungsgütern durch Postbeamte als innerdienstliche Pflichtverletzung Urteil vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 D 46.89 - <BVerwGE 86, 273 = DVBl 1990, 876 = ZBR 1991, 90 = DÖD 1991, 65>), sondern - entgegen der Ansicht des Bundesdisziplinargerichts - auch für den Betrug zum Nachteil der Berufshaftpflichtversicherung (Anschuldigungspunkt 3).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 8. Mai 1990, a.a.O.), daß sich die Unterscheidung zwischen inner- und außerdienstlichen Verfehlungen nach der materiellen Dienstbezogenheit bestimmt.

    Ein wegen Hehlerei verurteilter Postbeamter kann nicht länger im Beamtenverhältnis verbleiben, wenn er die Herkunft der Gegenstände gekannt und gewußt, zumindest aber damit gerechnet hat, daß sie Beförderungsgut der Post waren (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 27.95 - ; Urteil vom 8. Mai 1990, a.a.O.).

    Die Hehlerei wird in diesem Fall ihrem disziplinarrechtlichen Gewicht nach dem Zugriff auf das Beförderungsgut selbst gleichgesetzt (Urteil vom 8. Mai 1990, a.a.O.), der grundsätzlich zum völligen Verlust des berufserforderlichen Vertrauens führt.

  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    In einem solchen Fall ist bei Ruhestandsbeamten gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO die Aberkennung des Ruhegehalts auszusprechen (Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - <DVBl 1997, 369 = ZBR 1997, 127 = DÖV 1997, 252 = IÖD 1997, 99 = BVerwG DokBer B 1997, 133 = Buchholz 235 § 12 BDO Nr. 2 = NVwZ-RR 1997, 634> m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.1996 - 1 D 91.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten des mittleren Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muß mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 91.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nicht aus (stRspr, z.B. Urteil vom 22. April 1997 - BVerwG 1 D 9.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 D 56.95

    Verfassungsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 56.95 - m.w.N.) nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungswirkung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind und zur Begründung - wie hier - lediglich auf den zugelassenen Anklagesatz der Anklageschrift gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO verweisen (vgl. dazu unter anderem Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -), in dem insgesamt ein vorsätzliches Vergehen des Ruhestandsbeamten gemäß § 246 Abs. 1 2. Alternative, § 259 Abs. 1, § 263 Abs. 1, § 53 StGB zugrunde gelegt worden ist.
  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 D 48.97

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 27. November 1997 - BVerwG 1 D 48.97 -) liegt ein derartiger Milderungsgrund dann vor, wenn der Beamte aus einer unverschuldeten, ausweglosen wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt hat, von einer einmaligen, persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat auszugehen ist, eine schockartig ausgelöste psychische Ausnahmesituation bestanden hat, der Beamte den Schaden vor Entdeckung der Tat wiedergutgemacht bzw. sein Fehlverhalten offenbart hat oder es sich um den Zugriff auf Güter geringen Wertes (bis ca. 50 DM) gehandelt hat.
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 D 44.93
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Kommt er dieser Mitwirkungspflicht nicht nach - wie im vorliegenden Fall -, so kann ihm ein Unterhaltsbeitrag nicht bewilligt werden (vgl. Urteil vom 13. April 1994 - BVerwG 1 D 44.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 1 D 27.95

    Diziplinarverfahren gegen einen Beamten des gehobenen Fernmeldedienstes -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Ein wegen Hehlerei verurteilter Postbeamter kann nicht länger im Beamtenverhältnis verbleiben, wenn er die Herkunft der Gegenstände gekannt und gewußt, zumindest aber damit gerechnet hat, daß sie Beförderungsgut der Post waren (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 27.95 - ; Urteil vom 8. Mai 1990, a.a.O.).
  • BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Ansichbringens von eigens bestellten

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 56.95 - m.w.N.) nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungswirkung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind und zur Begründung - wie hier - lediglich auf den zugelassenen Anklagesatz der Anklageschrift gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO verweisen (vgl. dazu unter anderem Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -), in dem insgesamt ein vorsätzliches Vergehen des Ruhestandsbeamten gemäß § 246 Abs. 1 2. Alternative, § 259 Abs. 1, § 263 Abs. 1, § 53 StGB zugrunde gelegt worden ist.
  • BVerwG, 27.05.1981 - 1 D 26.80

    Dienstvergehen eines Beamten durch Entnahme von Bargeld aus einer von ihm

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
    Der Ruhestandsbeamte hat somit nicht glaubhaft gemacht, daß er aus zwingenden Gründen am Erscheinen verhindert war (vgl. § 72 Abs. 2 BDO; dazu z.B. Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 139.85 - Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 1 D 26.80 -).
  • BVerwG, 09.07.1986 - 1 D 139.85

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Deutschen

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungswirkung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind und zur Begründung - wie hier - lediglich auf den zugelassenen Anklagesatz der Anklageschrift gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz StPO verweisen (vgl. zuletzt Urteil vom 4. März 1998 - BVerwG 1 D 52.96 -).

    Das wäre aber weder mit dem Begriff der gesetzlichen Bindung noch damit vereinbar, daß die Disziplinargerichte keine Überprüfungsinstanz für Strafurteile sind (Urteil vom 4. März 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    Kommt er dieser Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig nach, so kann ihm ein Unterhaltsbeitrag nicht bewilligt werden (vgl. Urteil vom 4. März 1998 BVerwG 1 D 52.96 juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 3d A 2395/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 04.03.1998 - 1 D 52.96 -, juris, Rn. 30 m.w.N.
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